Abfrage von Kindern zur Ermittlung des Beitrages für die Pflegeversicherung
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)
Verfahren: PERS Lohn- und Gehaltsabrechnung (zentral)
Verarbeitungstätigkeit: Erhebung, Erfassung, Speicherung, Auswertung und Löschung von Personaldaten in der Lohn- und Gehaltsabrechnung
hier: Abfrage von Kindern zur Ermittlung des Beitrages für die Pflegeversicherung
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Stadt Gunzenhausen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen, Tel.: 09831/508-0, E-Mail: stadt@gunzenhausen.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
datenschutzbeauftragter@gunzenhausen.de, Tel.: 09831/508185
Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Die Personendaten werden für Zwecke der Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung verarbeitet. Die Daten werden zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Sozialversicherungsrecht sowie dem Tarifrecht benötigt.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6, 9, 88 DSGVO, § 26 BDSG
Art. 4 ff. BayDSG; hier: § 55 SGB XI
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: Datenübermittlung an die SV-Träger
Kategorien: Angaben zu den Kindern - Name, Vorname, Geburtsdatum, Kindschaftsverhältnis, Geschlecht
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zur Erfüllung der dem Arbeitgeber obliegenden Aufgaben erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Ihnen stehen nach Art. 15-18,20,21 DSGVO diese Rechte zu:
•Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
•Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München,
•Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Hinweise
Es handelt sich um eine freiwillige Selbstauskunft. Sie müssen gar keine Angaben machen oder können einzelne Kinder unberücksichtigt lassen. Es können jedoch bei der Beitragsermittlung ausschließlich die angegebenen Kinder berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Kinder, die gemäß Ihrer Angaben berücksichtigt werden sollen, gilt Folgendes:
Mitwirkungspflicht: Nach § 28o Abs. 1 SGB IV sind Beschäftigte dazu verpflichtet, gegenüber dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, dazu notwendige Unterlagen vorzulegen. Dies gilt bei mehreren Beschäftigungen gegenüber allen beteiligten Arbeitgebern.