Auskunft Zentralregister

Ausstellung eines Führungszeugnisses

Ausstellung eines Führungszeugnis - Allgemeine Informationen

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Bundeszentralregister enthalten sind. Dieses Führungszeugnis wird z.B. von Arbeitgebern zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit oder von Behörden beim Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis oder Maklererlaubnis verlangt. Weitere Hinweise zum Führungszeugnis finden Sie beim Bundesamt für Justiz.

Das Führungszeugnis kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen beantragt werden, falls ein Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in Gunzenhausen besteht. Bitte bringen Sie hierzu ein Ausweisdokument mit. Sollte das Führungszeugnis an eine Behörde geschickt werden, bringen Sie hierzu bitte die Anschrift mit.

Alternativ kann das Führungszeugnis auch online auf der Seite des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Für die Online-Beantragung braucht man einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion.

Das Führungszeugnis wird nach 1-2 Wochen zugesandt.

Info - Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses

Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in §§ 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Das Antragsverfahren stellt sich im Grundsatz wie bisher dar, d. h. der Betroffene muss den Antrag nach § 30 Abs. 2 BZRG persönlich bei der zuständigen Meldebehörde stellen. Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Ein Muster für eine solche Aufforderung finden Sie hier =>mehr. Weitere Hinweise zum erweiterten Führungszeugnis finden Sie beim Bundesamt für Justiz =>mehr.

Ein erweitertes Führungszeugnis kann nicht online beantragt werden. Hierzu ist zwingend eine persönliche Vorsprache mit o.g. Bestätigung erforderlich.

 

Info - Ausstellung eines europäischen Führungszeugnisses

Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, kann gemäß § 30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ein Führungszeugnis erteilt werden, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt . Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist persönlich bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen. Das Europäische Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt werden. Ein europäisches Führungszeugnis kann nicht online beantragt werden. Die Gebühren belaufen sich hier auf 13 Euro.

Info - Was kostet die Ausstellung des Führungszeugnisses?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 EUR.

Zum Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz: Ausstellung eines Führungszeugnis

Hinweis: Ein erweitertes oder ein europäisches Führungszeugnis kann nicht online beantragt werden.

Das Führungszeugnis kann mit dem neuen Personalausweis (mit aktivierter Online-Ausweisfunktion) bzw. mit dem elektronischen Aufenthaltstitel direkt über das Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Gewerbezentralregister - Auskunft

Info - Gewerbezentralregister - Auskunft

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis". Es enthält Hinweise ob eine juristische Person oder eine Einzelperson gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Die Auskunft wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit genehmigt wird. Weitere Hinweise zum Gewerbezentralregister finden Sie beim Bundesamt für Justiz.

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen beantragt werden, falls ein Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in Gunzenhausen besteht oder das Gewerbe in Gunzenhausen angemeldet ist. Bitte bringen Sie hierzu ein Ausweisdokument mit.

Alternativ kann der Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch über unseren Online-Antrag erfolgen.

Info - Was kostet die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?

Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 EUR.

Zum Online-Antrag: Gewerbezentralregister - Auskunft

Zum Online-Antrag: Gewerbezentralregister - Auskunft

Alternativ kann der Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch mit dem Personalausweis oder eID-Karte (mit aktivierter Online-Ausweisfunktion) bzw. mit dem elektronischen Aufenthaltstitel direkt über das Bundesamt für Justiz beantragt werden.